Notariat
Als Kanzleigemeinschaft selbständiger liechtensteinischer Notare bieten wir ein umfassendes Spektrum an notariellen Dienstleistungen in Liechtenstein an. Dieses beinhaltet die Beglaubigung von Unterschriften und Übersetzungen, sowie die öffentliche Beurkundung sowohl nach liechtensteinischem als auch nach ausländischem Recht:
- Öffentliche Beurkundungen
- Beglaubigungen
- Notarielle Beurkundung von Tatsachen und Rechtsverhältnissen
- Erstellung von exekutierbaren bzw vollstreckbaren Urkunden
- Abnahme eidesstattlicher Erklärungen
- Einholung Apostille und Superlegalisation
Unsere Dienstleistungen umfassen im Detail:
- Öffentliche Urkunde: Wir erstellen öffentliche Urkunden für Rechtsgeschäfte, sowohl nach nationalem als auch internationalem Recht, wie Gesellschaftsgründungen, Versammlungsbeschlüsse Grundstücksgeschäfte, Erbverträge und Eheverträge.
Urkunden nach ausländischem Recht können ausgestellt werden, sofern das zu beurkundenden Rechtsgeschäft verstanden und überblickt wird, um es den Parteien zu erläutern und das jeweilige Rechtsgeschäft im Hinblick auf seine Übereinstimmung mit dem ausländischen Recht geprüft und bestätigt werden kann. - Beglaubigung von Unterschriften: Ob bei Verträgen, Vollmachten oder sonstigen Dokumenten, wir beglaubigen Ihre Unterschriften und können beglaubigte Abschriften, Kopien, beglaubigte Übersetzungen, und Datumsbeglaubigungen erstellen, um deren Echtheit zu gewährleisten.
- Eidesstattliche Erklärungen: Wir nehmen eidesstattliche Versicherungen und Erklärungen für die Verwendung in Gerichtsverfahren im Ausland auf.
- Notarielle Beurkundungen: Wir beurkunden wichtige rechtliche Tatsachen und Rechtsverhältnisse, die im Geschäftsverkehr oder im Privatbereich erforderlich sind, und erstellen vollstreckbare Urkunden (exekutierbare Titel), die einem gerichtlichen Vergleich gleichkommen.
- Apostille und Superlegalisation: Wir unterstützen Sie bei der Beschaffung der erforderlichen Haager Apostille oder Superlegalisation für notarielle Dokumente, die im internationalen Rechtsverkehr benötigt werden.
Als Notare in Liechtenstein tragen wir die Verantwortung eines öffentlichen Amtes, das uns die Befugnis verleiht, öffentliche Urkunden zu erstellen. Diese Urkunden dienen als Nachweis für die Echtheit und Rechtsgültigkeit von Vorgängen und bieten höchsten Beweiswert. Strikte Vertraulichkeit und Diskretion sind dabei gesetzlich vorgeschrieben und werden von uns stets gewährleistet.
Wir bieten alle unsere Dienstleistungen in Deutsch und Englisch an, um den Anforderungen unserer internationalen Mandantschaft gerecht zu werden. Unsere Dienstleistungen können wir im Einzelfall auch in weiteren Sprachen, unter Beiziehung von Dolmetschern, anbieten.
Vereinbaren Sie einen Termin mit uns für Ihr Anliegen und profitieren Sie von unserem umfassenden Leistungsspektrum als liechtensteinische Notare.